Abgeklopft: Gewährleistung und Garantie

Vor gut einem Jahr kaufte ich mir einen Fleischklopfer von WMF, ein edles Teil, gemacht für die Ewigkeit — denkste! Heute kaputt gegangen. Grund genug also, sich mal die Rechtslage bezüglich Gewährleistung und Garantie anzuschauen. Am 25. September 2012 gabs dazu einen Artikel in der Sächsischen Zeitung. Was man sich merken sollte: Gewährleistung und Garantie sind zwei unterschiedliche Dinge!

Gewährleistung

Der Gewährleistungsanspruch ist im BGB gesetzlich geregelt und darf nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgeändert werden (durch AGB oder Kaufvertrag). Mangelhafte Ware darf innerhalb von zwei Jahren reklamiert werden. Der Mangel muss beim Kauf vorliegen, darf für den Käufer jedoch nicht ersichtlich sein. Typisch sind versteckte Konstruktions- oder Fabrikationsfehler. Die Beweislast, dass der Mangel nicht durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden ist, liegt im ersten halben Jahr beim Verkäufer, danach beim Käufer der Ware.

Welche Rechte hat man nun als Käufer? Zuerst darf man eine Reparatur oder den Umtausch der mangelhaften Ware verlangen. Die Entscheidung hierfür liegt allein beim Käufer! Der Verkäufer hat kein Mitspracherecht, solange die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist. Lehnt der Verkäufer Reparatur oder Umtausch ab oder liegt der Mangel auch nach der zweiten Reparatur noch vor, darf der Käufer vom Kauf zurücktreten oder aber eine Kaufpreisminderung einfordern.

Schön für den Kunden: Alle Nebenkosten, die durch die Reklamation entstehen, sind durch den Verkäufer zu tragen (Versand, Aus- und Einbau, etc.). Auch die Organisation des Reklamationsvorgangs ist Sache des Verkäufers. Die zweijährige Gewährleistungsfrist verlängert sich ürigens um die Reparaturdauer, bei Umtausch beginnt sie von vorn.

U. U. können auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden sowie Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Rechtslage sei hier jedoch kompliziert und außerdem könnten diese Ansprüche auch vertraglich ausgeschlossen werden, zumindest teilweise, heißt es im Zeitungsartikel.

Garantie

Garantie ist eine freiwillige, u. U. kostenpflichtige Leistung des Garantiegebers, meist des Herstellers oder Importeurs. Sie ist nur in Grundzügen durch den Gesetzgeber geregelt. Nebenkosten müssen nicht übernommen werden. Die Inanspruchnahme der Garantieleistung kann somit zu einem teuren Vergnügen werden.

Fazit

Die Gewährleistung ist der Garantie ganz klar vorzuziehen! Bei der Durchsetzung seiner Rechte gilt es jedoch harnäckig zu bleiben, denn viele Verkäufer versuchen lästige Kunden einfach abzuwimmeln. Der Zeitungsartikel belegt dies mit einem Test des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Dieser testete 550 Filialen von sechs Einzelhändlern: 56% der Verkäufer erfüllten ihre Gewährleistungspflichten nicht!

WMF wurde übrigens nicht getestet. Das mache ich morgen.