Nochmal!
Erster Erfolg beim Kampf gegen das Nichrauchergesetz in Rheinland-Pfalz: Der dortige Verfassungsgerichtshof gab einer Klage von Kneipenbesitzern statt, die keine Möglichkeit haben, ein Raucherzimmer einzurichten. Dank einer einstweiligen Anordnung des Gerichtes darf nun in den “inhabergeführten” pfälzischen Ein-Raum-Kneipen, wo nur der Wirt hinter der Theke steht, wieder gepafft werden — vorerst, bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts. Was heißt das für Beck und seine Genossen, falls den Klägern Recht gegeben...